Mit dem Kellerbohrgerät sind Bohrungen auch bei stark eingeschränkten
Höhenverhältnissen, z.B. in Kellern oder Tiefgaragen, bis zu einer minimalen Arbeitshöhe von 2.4 m möglich.
Damit können z.B. Altlastuntersuchungen auch bei schwieriger Zugänglichkeit genau vor Ort ausgeführt werden. |